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Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen in der von Laer Stiftung16 bis 18-jährige Mädchen und Jungen, die keinen ständigen Betreuungsbedarf in einer Wohngruppe haben, aber aufgrund ihres Alters und/oder ihrer Persönlichkeitsentwicklung nicht selbständig leben können/sollen.

Rechtliche Grundlagen
Grundlage des Angebotes bildet der §34 SGB VIII (Kinder-und Jugendhilfegesetz).

Zielgruppe
16 bis 18-jährige Mädchen und Jungen, die keinen ständigen Betreuungsbedarf in einer Wohngruppe haben, aber aufgrund ihres Alters und/oder ihrer Persönlichkeitsentwicklung nicht selbständig leben können/sollen.

Grundlagen der Arbeit

  • Die Jugendlichen leben in einer separaten Wohnung, die unmittelbar an einer Wohngruppe angeschlossen ist
  • Die Versorgung erfolgt weitestgehend selbständig
  • Der Betreuungsumfang ist gegenüber der Betreuung in einer normalen Wohngruppe
  • erheblich reduziert, umfasst aber alle notwendigen Betreuungsbereiche
  • Durch die räumlich enge Verzahnung mit der Wohngruppe ist jederzeit ein Pädagoge oder eine Pädagogin erreichbar
  • Die Tagespflegesatzkosten sind gegenüber einer normalen Wohngruppenunterbringung deutlich reduziert
  • Der Begleitung bei der beruflichen und schulischen Qualifikation wird eine besondere Bedeutung beigemessen
  • Aufgrund der engen Kooperation mit großen Wohnungsgesellschaften können wir jedem Jugendlichen nach der Entlassung eine angemessene Wohnung vermitteln