Betreutes Wohnen
16 bis 18-jährige Mädchen und Jungen, die keinen ständigen Betreuungsbedarf in einer Wohngruppe haben, aber aufgrund ihres Alters und/oder ihrer Persönlichkeitsentwicklung nicht selbständig leben können/sollen.
Rechtliche Grundlagen
Grundlage des Angebotes bildet der §34 SGB VIII (Kinder-und Jugendhilfegesetz).
Zielgruppe
16 bis 18-jährige Mädchen und Jungen, die keinen ständigen Betreuungsbedarf in einer Wohngruppe haben, aber aufgrund ihres Alters und/oder ihrer Persönlichkeitsentwicklung nicht selbständig leben können/sollen.
Grundlagen der Arbeit
- Die Jugendlichen leben in einer separaten Wohnung, die unmittelbar an einer Wohngruppe angeschlossen ist
- Die Versorgung erfolgt weitestgehend selbständig
- Der Betreuungsumfang ist gegenüber der Betreuung in einer normalen Wohngruppe
- erheblich reduziert, umfasst aber alle notwendigen Betreuungsbereiche
- Durch die räumlich enge Verzahnung mit der Wohngruppe ist jederzeit ein Pädagoge oder eine Pädagogin erreichbar
- Die Tagespflegesatzkosten sind gegenüber einer normalen Wohngruppenunterbringung deutlich reduziert
- Der Begleitung bei der beruflichen und schulischen Qualifikation wird eine besondere Bedeutung beigemessen
- Aufgrund der engen Kooperation mit großen Wohnungsgesellschaften können wir jedem Jugendlichen nach der Entlassung eine angemessene Wohnung vermitteln