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Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften

Heilpädagogische Sonderpflege der von Laer StiftungKinder, die dauerhaft außerhalb ihrer eigenen Familie untergebracht werden müssen und aufgrund ihrer persönlichen Problemlagen nicht in einem üblichen Pflegeverhältnis oder einer Wohngruppe leben können.

Rechtliche Grundlagen
Es handelt sich um eine stationäre Unterbringung nach §34, bzw. 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)

Zielgruppe
Kinder, die dauerhaft außerhalb ihrer eigenen Familie untergebracht werden müssen und aufgrund ihrer persönlichen Problemlagen nicht in einem üblichen Pflegeverhältnis oder einer Wohngruppe leben können. In der Regel handelt es sich um Kinder mit seelischer Behinderung (§35 a KJHG).

Grundlagen der Arbeit

  • Professionelle Pflegeverhältnisse, bei dem mindestens ein Elternteil Heil- bzw. SozialpädagogIn ist und über langjährige Erfahrungen im Bereich der heilpädagogisch-erzieherischen Hilfen verfügt
  • Maximal zwei Kinder pro "Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft"
  • Integration in ein „normales“ Familienleben mit den gegebenenfalls eigenen Kindern der Pflegeeltern
  • Die gesamten Fördermöglichkeiten der von Laer Stiftung steht diesen Kindern zur Verfügung
  • Trotz der dauerhaften Fremdunterbringung enger Kontakt zu den Ursprungsfamilie