Elternbeiträge
Wie in allen Kindertagesstätten zahlen Eltern auch in den Kitas der von Laer Stiftung den per Satzung der jeweiligen Kommune bzw. des jeweiligen Kreises festgelegten einkommensabhängigen Elternbeitrag. Entsprechend des Gesamteinkommens der Familie, des Alters des Kindes und der gebuchten wöchentlichen Betreuungszeit berechnet sich der monatliche Elternbeitragssatz.
Seit 2011 ist das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei. In vielen Kommunen und Kreisen sind Geschwisterkinder vom Elternbeitrag befreit. Genauere Informationen erhalten Sie vor Ort oder im Internet.
Informationen zur Beitragssatzung, zur Höhe des Elternbeitrags in Abhängigkeit des Einkommens sowie weiteren Regelungen finden Sie hier:
Stadt Bielefeld:
Elternbeiträge Stadt Bielefeld
Stadt Gütersloh:
Elternbeiträge Stadt Gütersloh
Stadt Harsewinkel (Kreis Gütersloh):
Elternbeiträge Stadt Harsewinkel
Stadt Verl:
Elternbeiträge Stadt Verl
Stadt Oerlinghausen (Kreis Lippe):
Elternbeiträge Kreis Lippe
Alle Kindertagesstätten der von Laer Stiftung bieten eine Ganztagsbetreuung.
Für die Mittagsverpflegung und sonstige Versorgung mit Lebensmitteln wird ein Entgelt erhoben. Mit der entsprechenden Antragstellung und Feststellung der Bezugsberechtigung von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) kann die Mittagsverpflegung bezuschusst werden. Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur oder Kommune.